Wenn Wohnung und Arbeitsplatz nicht in derselben Stadt liegen, gibt es zwei Möglichkeiten: täglich pendeln oder aber einen Zweitwohnsitz. Eine Marktanalyse der sieben größten Städten Deutschlands zeigt nun, wie groß der finanzielle Unterschied zwischen diesen beiden Lösungen ist.
Viele Deutsche leben und arbeiten nicht in derselben Stadt. Wollen sie weder den Wohnort noch den Job wechseln, haben sie zwei Möglichkeiten: pendeln oder ein Zweitwohnsitz. Eine Marktanalyse von immowelt.de* hat nun für die sieben größten Städte in Deutschland untersucht, welche der beiden Lösungen sich finanziell eher lohnt. Das Ergebnis zeigt: Es hängt stark von der Stadt ab, in der die Person arbeitet.
Zweitwohnung lohnt sich erst ab langen Pendelstrecken
Im Gegensatz zum Pendeln hat die Zweitwohnung einen großen Vorteil: Der Mieter spart eine Menge Zeit, weil sich der Arbeitsweg stark verkürzt. Doch dieser Vorteil kostet – in München beispielsweise für eine Wohnung auf Zeit mit bis zu 40 Quadratmetern monatlich 1.050 Euro Kaltmiete. Auch in Städten den Städten Frankfurt (940 Euro) oder Berlin (850 Euro) sind die Kaltmieten recht hoch. In Hamburg, Köln und Stuttgart fallen die Kosten für eine Zweitwohnung mit 680 Euro etwas günstiger aus.
Diese hohen Mietpreise sorgen dafür, dass die Pendelstrecke recht lang sein müsste, damit sich eine Zweitwohnung auch aus finanzieller Sicht lohnt. Wer in Hamburg arbeitet, müsste einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 144 Kilometern haben. Erst ab dieser Entfernung übersteigen die durchschnittlichen Fahrtkosten – inklusive Fixkosten, wie Versicherung oder Wartung – die monatliche Miete. Für die Städte Stuttgart und Köln (je 145 Kilometer) sowie Düsseldorf (148 Kilometer) gelten ähnlich lange Pendelstrecken, bis sich die Zweitwohnung rechnet. Viele Pendler überlegen jedoch schon bei weit kürzeren Strecken, ob sich eine Zweitwohnung nicht lohnen würde. Der Zeitsparfaktor ist hier das entscheidende Argument. Eine Ausnahme dürfte dabei München bilden – dort stechen die Kosten die Zeitersparnis deutlich aus. Denn erst bei einem einfachen Arbeitsweg von 247 Kilometern würde sich in der bayrischen Hauptstadt eine Zweitwohnung bezahlt machen. Bei dieser Entfernung könnten Pendler sogar schon in Österreich oder der Schweiz leben.
Zugfahrer sparen gleich doppelt
Auch beim Pendeln gibt es finanzielle Unterschiede. Wer die Bahn dem Auto vorzieht, spart noch einmal mehr Geld. Insbesondere, wenn er dafür eine Bahncard 100 für die 2. Klasse kauft (395 Euro bei monatlicher Zahlung). Denn diese ist in allen untersuchten Städten günstiger als die Kaltmiete einer Zweitwohnung. Monatlich können Zugfahrende so zwischen 655 Euro in München und 285 Euro in Hamburg sparen. Auch Staus sind mit dem Zug nicht zu befürchten – jedoch kann es immer auch zu Verspätungen und Ausfällen kommen.
Die Ergebnisse der Analyse im Überblick:
Stadt | Miete Wohnung auf Zeit (bis 40 m²) |
Einfache Strecke (Auto), ab der sich Wohnung lohnt |
Ersparnis BahnCard 100 2. Klasse |
München | 1.050 € | 247 km | 655 € |
Frankfurt | 940 € | 215 km | 545 € |
Berlin | 850 € | 190 km | 455 € |
Düsseldorf | 690 € | 148 km | 295 € |
Hamburg | 680 € | 144 km | 285 € |
Köln | 680 € | 145 km | 285 € |
Stuttgart | 680 € | 145 km | 285 € |
*Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise in den 7 größten deutschen Städten waren 4.100 auf immowelt.de inserierte Angebote. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Preise geben den Median der im 1. Quartal 2018 angebotenen Mietwohnungen (bis 40 Quadratmeter) wider, die unter der Kategorie Wohnen auf Zeit inseriert wurden. Die Mietpreise spiegeln den Median der Nettokaltmieten bei Neuvermietung wider. Der Median ist der mittlere Wert der Angebotspreise. Für die Berechnung der einfachen Pendelstrecke wurden monatliche Fixkosten für Versicherung, Steuern und Werkstatt eines VW Golfs berücksichtigt. Die Daten dazu stammen vom ADAC. Außerdem wurde ein Benzinpreis von 1,44 Euro pro Liter und ein Verbrauch von 7 Liter (Super bleifrei, E95) pro 100 Kilometer angenommen. Steuerliche Vorteile wurden weder für das Pendeln noch für die Zweitwohnung berücksichtigt.