
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie erben, müssen vor dem Verkauf wichtige formale und rechtliche Schritte beachtet werden. Der Verkauf einer Erbschaftsimmobilie ist komplexer als ein normaler Immobilienverkauf. S.I.G. GmbH begleitet Sie umfassend durch diesen Prozess.
1. Erbschein – Nachweis der Erbberechtigung
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Vom Notar oder Nachlassgericht zu beantragen
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Erforderlich für Grundbuchänderung und Verkaufsberechtigung
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Bei ausländischen Erben: Übersetzung durch beeidigten Dolmetscher notwendig
📌 S.I.G. unterstützt Sie beim Antrag auf Erbschein.
2. Grundbuchänderung
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Die Immobilie ist noch auf den verstorbenen Eigentümer eingetragen
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Mit dem Erbschein erfolgt die Umschreibung auf den/die Erben
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Gebührenfrei beim Grundbuchamt
3. Erbschaftsteuer (Erbschaftssteuer)
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Steuerfreibeträge:
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Ehepartner: 500.000 €
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Kinder: 400.000 €
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Bei Überschreiten dieser Grenzen fällt Steuer auf den Mehrwert an
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Frist: 3 Monate nach Todesfall zur Meldung beim Finanzamt
4. Erforderliche Dokumente für den Verkauf
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Erbschein
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Grundbuchauszug
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Sterbeurkunde
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Personalausweis
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ggf. Erbverzichtserklärungen
📎 Dokumente in Fremdsprachen müssen beglaubigt übersetzt werden.
5. Mehrere Erben – was tun?
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Zustimmung aller Erben für Verkauf erforderlich
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Bei Uneinigkeit: Teilungsversteigerung möglich
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S.I.G. koordiniert Kommunikation & Verträge zwischen Miterben
6. Verkaufsprozess
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Identisch mit Standardverkauf
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Höhere Sorgfalt bei Steuern & Unterlagen
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Erlösverteilung nach Erbquote oder Vereinbarung
🛡️ S.I.G. sorgt für einen sicheren und klaren Ablauf – in jeder Erbkonstellation.