Juli 27 2025

In Deutschland können auch ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz Immobilien erwerben. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung. Dennoch ist der Ablauf für Nicht-EU-Bürger etwas komplexer. S.I.G. GmbH bietet umfassende Unterstützung für internationale Käufer.

Wer darf kaufen?

✅ Türkische Staatsangehörige
✅ Personen ohne Wohnsitz in Deutschland
✅ Ausländische Unternehmen
✅ Nicht-EU-Bürger

📌 Ein Wohnsitz oder Visum ist für den Kauf nicht erforderlich.

Ablauf des Immobilienkaufs

  1. Objektauswahl & Preisverhandlung

  2. Sammlung persönlicher Dokumente:

    • Reisepass

    • Wohnsitznachweis (falls vorhanden)

    • Steuernummer (optional)

  3. Notartermin mit Dolmetscher

  4. Vertragserstellung & Unterschrift

  5. Zahlung über Anderkonto & Grundbucheintrag

💡 S.I.G. übernimmt Terminabstimmung, Übersetzungen & rechtliche Begleitung.

Führt der Kauf zu einem Aufenthaltsrecht?

Nicht automatisch.
Aber:

  • Bei regelmäßigen Mieteinnahmen

  • Höherem Investitionsvolumen

  • Geschäftlich genutzten Objekten
    können Aufenthaltstitel im Rahmen einer Einzelfallprüfung beantragt werden.

Häufige Fragen

Muss in Euro gezahlt werden?
Ja. Kaufpreiszahlungen erfolgen ausschließlich in Euro.

Ist eine Zahlung aus der Türkei möglich?
Nur über ein Notar-Anderkonto in Deutschland. Die Überweisung muss dokumentiert sein.

Muss ich in der Türkei Steuern zahlen?
Bei Einnahmen (Miete, Verkauf) besteht Meldepflicht gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Unser Service für internationale Käufer:

✅ Deutsch-Türkische Begleitung
✅ Vertrags- & Steuerberatung
✅ Mietanalyse & Objektverwaltung
✅ Langfristige Investitionsplanung

🧩 Sicher investieren – mit S.I.G. als starkem Partner an Ihrer Seite.