Juli 27 2025

Maklerprovisionen in Deutschland sind gesetzlich geregelt – sowohl bei Mietverträgen als auch bei Kaufverträgen. Wer sie zahlt, wie hoch sie ausfällt und welche Gesetze gelten, erfahren Sie hier.

1. Mietprovision (Wohnraum)

  • Zahlungspflichtiger: Wer den Makler beauftragt (Bestellerprinzip)

  • Satz:

    • 2,38 Nettokaltmieten inkl. 19 % MwSt.

    • Beispiel: Kaltmiete 1.000 € → Provision 2.380 €

  • Gesetzliche Grundlage: § 652 BGB & Wohnungsvermittlungsgesetz

💡 Bei Gewerbemietverträgen gelten individuelle Vereinbarungen.

2. Kaufprovision

  • Zahlungspflichtiger:

    • In vielen Bundesländern: Käufer

    • In einigen Bundesländern: 50/50-Aufteilung

  • Satz bei S.I.G.:

    • 4,76 % inkl. MwSt. des Kaufpreises

  • Gesetzliche Grundlage: § 652 ff. BGB & Maklergesetz-Novelle (2020)

3. Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?

Ja.

  • Ohne schriftliche Vereinbarung: kein Anspruch auf Provision

  • Informationspflichten & Widerrufsbelehrung müssen erfüllt sein

  • Klarer Hinweis, wer zahlt und wann

4. Was beeinflusst die Höhe der Provision?

✅ Immobilienart (Wohnung, Gewerbe, Grundstück)
✅ Leistungsumfang des Maklers
✅ Regionale Marktlage
✅ Schwierigkeitsgrad der Vermarktung

📎 S.I.G. bietet vorab ein detailliertes Leistungs- & Provisionsangebot.

Vorteile mit S.I.G.:

  • Klare schriftliche Regelungen

  • Keine versteckten Kosten

  • Rechtssichere Verträge

  • Transparentes Leistungsversprechen

Transparenz schafft Vertrauen – auch bei der Provision.