
Maklerprovisionen in Deutschland sind gesetzlich geregelt – sowohl bei Mietverträgen als auch bei Kaufverträgen. Wer sie zahlt, wie hoch sie ausfällt und welche Gesetze gelten, erfahren Sie hier.
1. Mietprovision (Wohnraum)
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Zahlungspflichtiger: Wer den Makler beauftragt (Bestellerprinzip)
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Satz:
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2,38 Nettokaltmieten inkl. 19 % MwSt.
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Beispiel: Kaltmiete 1.000 € → Provision 2.380 €
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Gesetzliche Grundlage: § 652 BGB & Wohnungsvermittlungsgesetz
💡 Bei Gewerbemietverträgen gelten individuelle Vereinbarungen.
2. Kaufprovision
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Zahlungspflichtiger:
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In vielen Bundesländern: Käufer
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In einigen Bundesländern: 50/50-Aufteilung
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Satz bei S.I.G.:
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4,76 % inkl. MwSt. des Kaufpreises
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Gesetzliche Grundlage: § 652 ff. BGB & Maklergesetz-Novelle (2020)
3. Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?
Ja.
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Ohne schriftliche Vereinbarung: kein Anspruch auf Provision
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Informationspflichten & Widerrufsbelehrung müssen erfüllt sein
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Klarer Hinweis, wer zahlt und wann
4. Was beeinflusst die Höhe der Provision?
✅ Immobilienart (Wohnung, Gewerbe, Grundstück)
✅ Leistungsumfang des Maklers
✅ Regionale Marktlage
✅ Schwierigkeitsgrad der Vermarktung
📎 S.I.G. bietet vorab ein detailliertes Leistungs- & Provisionsangebot.
Vorteile mit S.I.G.:
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Klare schriftliche Regelungen
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Keine versteckten Kosten
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Rechtssichere Verträge
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Transparentes Leistungsversprechen
✅ Transparenz schafft Vertrauen – auch bei der Provision.