Juli 27 2025

Der Verkauf einer Immobilie bringt nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Verpflichtungen mit sich – insbesondere bei Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist. S.I.G. GmbH informiert Sie umfassend über Ihre Pflichten und begleitet Sie bis zur steuerlichen Klarheit.

1. Spekulationssteuer – Besteuerung des Verkaufsgewinns

Wann fällt sie an?

  • Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb

  • Keine Selbstnutzung in mindestens 3 Kalenderjahren

  • Gewinn erzielt

📌 Drei-Jahres-Regel: Bei durchgehender Eigennutzung entfällt die Steuer.

Wie hoch?

  • Persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %)

  • Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – Nebenkosten

2. Grunderwerbsteuer (nur für Käufer)

  • Fällig bei Eigentumsübertragung

  • In Baden-Württemberg: 5 % vom Kaufpreis

  • Zahlung Voraussetzung für Grundbucheintrag

3. Muss ich den Gewinn versteuern?

Ja.

  • Als „sonstige Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung anzugeben

  • Gilt nicht bei Eigennutzung oder Haltedauer > 10 Jahre

  • Gewerblicher Handel unterliegt Sonderregelungen

4. Ausländische Eigentümer (z. B. mit Wohnsitz in der Türkei)

  • Deutschland: Besteuerung am Ort der Immobilie

  • Türkei: Eventuell zusätzliche Erklärung nötig (je nach DBA)

  • S.I.G. koordiniert mit Ihrem Steuerberater in beiden Ländern

Checkliste vor dem Verkauf:

✅ Eigennutzung prüfen
✅ Haltedauer ermitteln
✅ Belege sammeln (Rechnungen, Kaufvertrag)
✅ Steuerberater einbeziehen

🛡️ Vermeiden Sie Steuerfallen – mit professioneller Vorbereitung durch S.I.G.