
Der Verkauf einer Immobilie bringt nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Verpflichtungen mit sich – insbesondere bei Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist. S.I.G. GmbH informiert Sie umfassend über Ihre Pflichten und begleitet Sie bis zur steuerlichen Klarheit.
1. Spekulationssteuer – Besteuerung des Verkaufsgewinns
Wann fällt sie an?
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Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb
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Keine Selbstnutzung in mindestens 3 Kalenderjahren
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Gewinn erzielt
📌 Drei-Jahres-Regel: Bei durchgehender Eigennutzung entfällt die Steuer.
Wie hoch?
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Persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %)
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Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – Nebenkosten
2. Grunderwerbsteuer (nur für Käufer)
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Fällig bei Eigentumsübertragung
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In Baden-Württemberg: 5 % vom Kaufpreis
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Zahlung Voraussetzung für Grundbucheintrag
3. Muss ich den Gewinn versteuern?
Ja.
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Als „sonstige Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung anzugeben
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Gilt nicht bei Eigennutzung oder Haltedauer > 10 Jahre
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Gewerblicher Handel unterliegt Sonderregelungen
4. Ausländische Eigentümer (z. B. mit Wohnsitz in der Türkei)
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Deutschland: Besteuerung am Ort der Immobilie
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Türkei: Eventuell zusätzliche Erklärung nötig (je nach DBA)
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S.I.G. koordiniert mit Ihrem Steuerberater in beiden Ländern
Checkliste vor dem Verkauf:
✅ Eigennutzung prüfen
✅ Haltedauer ermitteln
✅ Belege sammeln (Rechnungen, Kaufvertrag)
✅ Steuerberater einbeziehen
🛡️ Vermeiden Sie Steuerfallen – mit professioneller Vorbereitung durch S.I.G.